Allgemeine Geschäftsbedingungen der WITHO-Bauelemente
1. Allgemeines
Nachstehende allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich, davon abweich-ende Abmachungen haben nur Gültigkeit, sofern sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Unsere Angebote sind soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, unverbindlich und frei-
bleibend. Mündliche Abreden sind nicht getroffen.
2. Lieferung
Alle vom Auftragnehmer gemachten Lieferzeitzusagen werden nach bestem Wissen angegeben.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung in unserem Hause. Der Auftraggeber ist im Falle von Lieferverzögerungen von mehr als 4 Wochen, welche der
Auftragnehmer zu vertreten hat, berechtigt, dem Auftragnehmer eine Nachfrist von mindestens 3
Wochen zu setzen.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Erweiterungen:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Wir sind berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware jederzeit an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen.
Machen wir den Herausgabeanspruch geltend, so gestattet uns der Auftraggeber hiermit unwider-
ruflich, die in unserem Eigentum stehenden Waren, gleich ob sie unbearbeitet oder bearbeitet sind, an uns zu nehmen.
4. Schutz erbrachter Leistungen
Leistungen des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber vor Beschädigungen im weiteren Baugeschehen zu schützen.
5. Zahlungen
Es gelten die auf dem Auftrag vermerkten Zahlungsbedingungen.
Hält der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungen nicht pünktlich ein und zahlt nicht in voller Höhe, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen nach banküblichen Sätzen sowie entstandene Mahnkosten zu berechnen.
Bei evtl. Mängelrügen kann der Auftraggeber nur den Kaufwert des beanstandeten Gegenstandes
bis zur Beseitigung der Mängel einbehalten.
6. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Kaufgegenstände nach der Lieferung und Montage zu prüfen.
Mängel oder Beanstandungen sind uns auf der Montagebestätigung, oder sofort, anzuzeigen.
7. Gewährleistung
Wir übernehmen die gesetzliche Gewährleistung von 5 Jahren.
Für beschlagsteile, Metallwaren und bewegliche Elemente übernehmen wir eine Garantie von
2 Jahren, unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Wartungsarbeiten fach- und sachgerecht von uns durchgeführt wurden.
Die Gewährleistung entfällt wenn:
a) der Auftraggeber die Mängel nicht unverzüglich nach Feststellung anzeigt und uns sofort
Gelegenheit zur Nachbesserung gibt.
b) die Ware unsachgemäß behandelt und überbeansprucht worden ist.
c) an der Ware Reparaturen oder Änderungen irgendwelcher Art durch den Auftraggeber oder
Dritte vorgenommen worden sind.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 65510 Idstein.