Allgemeine Geschäftsbedingungen der WITHO-Bauelemente

 

1. Allgemeines

 

Nachstehende allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich, davon abweich-ende Abmachungen haben nur Gültigkeit, sofern sie von uns schriftlich bestätigt sind.

 

Unsere Angebote sind soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, unverbindlich und frei-

bleibend. Mündliche Abreden sind nicht getroffen.

 

2. Lieferung

 

Alle vom Auftragnehmer gemachten Lieferzeitzusagen werden nach bestem Wissen angegeben.

Die Lieferzeit beginnt mit dem Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung in unserem Hause. Der Auftraggeber ist im Falle von Lieferverzögerungen von mehr als 4 Wochen, welche der

Auftragnehmer zu vertreten hat, berechtigt, dem Auftragnehmer eine Nachfrist von mindestens 3

Wochen zu setzen.

 

3. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Erweiterungen:

 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Wir sind berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware jederzeit an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen.

Machen wir den Herausgabeanspruch geltend, so gestattet uns der Auftraggeber hiermit unwider-

ruflich, die in unserem Eigentum stehenden Waren, gleich ob sie unbearbeitet oder bearbeitet sind, an uns zu nehmen.

 

4. Schutz erbrachter Leistungen

Leistungen des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber vor Beschädigungen im weiteren Baugeschehen zu schützen.

 

5. Zahlungen

Es gelten die auf dem Auftrag vermerkten Zahlungsbedingungen.

Hält der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungen nicht pünktlich ein und zahlt nicht in voller Höhe, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen nach banküblichen Sätzen sowie entstandene Mahnkosten zu berechnen.

Bei evtl. Mängelrügen kann der Auftraggeber nur den Kaufwert des beanstandeten Gegenstandes

bis zur Beseitigung der Mängel einbehalten.

 

6. Beanstandungen

Der Auftraggeber hat die Kaufgegenstände nach der Lieferung und Montage zu prüfen.

Mängel oder Beanstandungen sind uns auf der Montagebestätigung, oder sofort, anzuzeigen.

 

7. Gewährleistung

Wir übernehmen die gesetzliche Gewährleistung von 5 Jahren.

Für beschlagsteile, Metallwaren und bewegliche Elemente übernehmen wir eine Garantie von

2 Jahren, unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Wartungsarbeiten fach- und sachgerecht von uns durchgeführt wurden.

Die Gewährleistung entfällt wenn:

a) der Auftraggeber die Mängel nicht unverzüglich nach Feststellung anzeigt und uns sofort

    Gelegenheit zur Nachbesserung gibt.

b) die Ware unsachgemäß behandelt und überbeansprucht worden ist.

c) an der Ware Reparaturen oder Änderungen irgendwelcher Art durch den Auftraggeber oder

    Dritte vorgenommen worden sind.

Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 65510 Idstein.

 

 

Hier finden Sie uns

Witho Bauelemente

Auf der Lück 20

65520 Bad Camberg

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

Tel. +49 6434-90 935 39

Fax. +49 6434-90 938 84

Mobil +49 171 319 80 22

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Öffnungszeiten Büro:

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr

Mo. + Do.: 14.00 - 16.00 Uhr

und nach Vereinbarung!

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